Eröffnungsreferat zur Veranstaltung: „Anerkannte kurdische Flüchtlinge: Integration als Herausforderung an Politik und Gesellschaft“ am 22.06.01 im Museum für Völkerkunde in Hamburg
Von Thomas Uwer, wadi e.V.
Als man mich fragte, ob ich das Eröffnungsreferat dieser Veranstaltung halten wolle, fühlte ich mich im ersten Moment natürlich geehrt. Im „ersten Moment“, weil mir gleich nach meiner Zusage ernste Zweifel kamen, ob ich denn wirklich die an mich gestellten Erwartungen erfüllen könnte. Denn zwar habe ich einige Teile Kurdistans besucht und unter meinen Freunden sind nicht wenige, die sich auf Anfrage selbst als Kurden bezeichnen würden oder denen zumindest von anderen dies ständig attestiert wird. Die meisten von Ihnen stammen aus dem Nordirak, Irakisch-Kurdistan oder Südkurdistan, wie andere es nennen. Sie sind Kollegen, Freunde, Genossen, angenehme oder eher nervige Menschen. Was die Kurden und also die kurdischen Flüchtlinge allerdings sind, kann ich nicht sagen.
Es mag daher beruhigen, nicht alleine zu stehen. Ein Fachmann in ethnischen Angelegenheiten, der Vorsitzende der Gesellschaft für bedrohte Völker, Tilmann Zülch, beschwerte sich bereits Anfang der Achtziger Jahre darüber, „daß sogar der große türkische kommunistische Dichter Nazim Hikmet zwar die Kämpfe des kubanischen, indischen oder indonesischen Volkes besang, aber nicht eine einzige Zeile über das kurdische Volk schrieb.“1 Und selbst ausgewiesene kurdische Nationalisten tun sich schwer damit, zu definieren, wer die Kurden sind. Einer von ihnen, Jemal Nebez, scheiterte immer wieder. Ich zitiere einen Versuch: „(…) die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Heimatland (ist) unter den gegebenen Bedingungen nur als möglicher Indikator für die kurdische Herkunft zu betrachten (…) Mit anderen Worten: Ob jemand Kurde/Kurdin ist oder nicht, hat nicht unbedingt mit seiner Zugehörigkeit zu Kurdistan zu tun.“ (34f) Also womit? Wieder Nebez: „Sicherlich (ist) eines der wichtigsten Merkmale für die Zugehörigkeit zu den Kurden die Teilhabe an der kurdischen Kultur (…), was im einzelnen zu beschreiben aber oder festzulegen schwierig sein dürfte.“ (45)2 Als „schwierig“ empfindet man in Deutschland in der Regel eher den Umgang mit Kurden, während zumindest in der Presse kein Zweifel daran aufkommt, um wen es sich dabei handelt.
Am 4. Februar 1998 berichtete die Frankfurter Rundschau unter der Überschrift „Vom Hörensagen“ über die erfolglosen Ermittlungen der Celler Staatsanwaltschaft gegen kurdische Einwohner. Die Staatsanwaltschaft hatte Ende 1996 die Ermittlungen aufgenommen, nachdem gerüchteweise rund 500 Häuser in der Umgebung der Stadt von Kurden gekauft worden seien. Nach anderthalb Jahren Ermittlungstätigkeit u.a. wegen Sozialhilfebetrug und Geldwäsche räumte die Staatsanwaltschaft im Februar 1998 ein, der Verdacht habe sich nicht bestätigt. Auch gebe es „keine Hinweise, daß etwa Geld aus illegalen Drogengeschäften im Spiel sei“ (FR, 4.2.1998). Es handele sich vielmehr um lediglich 48 Wohnhäuser, die von Familien, größtenteils mit Hilfe von Bankkrediten gekauft worden seien. Die „offenbar durch die PKK gesteuerten und aus Schutzgeldern finanzierten Immobiliengeschäfte in Celle“ ( MdL Hans Eveslage zit. nach FR v. 4.2.1998) kommentierte ein deutscher Einwohner der Frankfurter Rundschau gegenüber folgendermaßen: „Viele Kurden gehen wie wir geregelter Arbeit nach. Aber wir können uns nicht solche Häuser leisten. Und dazu fahren die nichts, was schlechter ist als BMW.“ (ebd.).
Am 22.11.1993 wurden mit Erlass des Bundesministeriums des Inneren (BMI) 14 (Zahl müsste man nochmal prüfen) kurdische Vereine verboten, mit der Begründung, diese seien Vorfeldorganisationen der verbotenen kurdischen Partei PKK.
Im Vollzug des Verbotes wurden die Zentren der verbotenen Vereine sowie eine nicht veröffentlichte Zahl privater Wohnräume durchsucht. Zeitschriften, Notiz- und Adressbücher, Computer, Fahnen und Bilder, Geschäftspapiere und Buchhaltungsunterlagen wurden als Beweismaterial beschlagnahmt. Anläßlich des kurdischen Neujahrsfestes Newroz im März 1994 kam es zu schweren Auseinandersetzungen zwischen kurdischen Demonstranten und der Polizei. Bis auf wenige Ausnahmen (Hamburg, Frankfurt) wurden die meisten der angemeldeten Veranstaltungen 1994 erstmals auch in der BRD verboten. Aus Protest gegen die Verbote blockierten anreisende Kurden an mehreren Stellen Autobahnen. In Mannheim verbrannten sich zwei Kurdinnen aus Protest gegen das Verbot. Die Polizei setzte die Verbote mit einem enormen Aufwand gegen die Demonstranten durch. Besonders bei der Auflösung der Autobahnblockaden wird erhebliche Gewalt angewendet. Mehr als 1.000 Ermittlungsverfahren – in der überwiegenden Mehrheit wegen Landfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Vereinsgesetz – wurden eingeleitet, umfangreiche Personenfeststellungen wurden im Umfeld der Protest-Aktionen durchgeführt. In einigen Städten wurden Sonderkommissariate „Kurden“ gebildet. In Bayern und Baden-Württemberg werden zu dieser Zeit erstmals die Ausländer- und Sozialbehörden in die polizeiliche Ermittlungsarbeit eingebunden.
Während die Ermittlungsverfahren in der überwiegenden Mehrzahl lediglich gegen Einzelpersonen eingeleitet werden konnten, wurde dennoch in der Regel ein organisatorischer Zusammenhang unterstellt, der bis tief in die grundrechtlich geschützten Bereiche der persönlichen Entfaltung sowie der politischen und kulturellen Äußerungen hinein reichte. Das Spektrum an Aktivitäten, die so in den Verdacht der Konspiration gerieten, reichte von Folkloregruppen, über Sprachkurse bis zu Elternvereinen und Jugendgruppen. Mitte der Neunziger Jahre reichte eine Ansammlung von fünf kurdischen Personen aus, einen Polizeieinsatz einzuleiten.
Im Zuge des sogenannten PKK-Verbotes beherrschten die Kurden mindestens bis Mitte der Neunziger Jahre den Sicherheitsdiskurs in Deutschland – und dies mit Folgen: Bereits im März 1994 forderte der damalige Bundesminister des Inneren Manfred Kanther (CDU) eine erweiterte Abschiebung von Kurden. In Folge wurde der bundesweite Abschiebestopp von Kurden in die Türkei aufgehoben. In engstem Zusammenhang mit dem „Kurdenkonflikt“ muß auch die weitere Verschärfung des Ausländerstrafrechtes gesehen werden, die die Abschiebung straffällig gewordener Ausländer in ihr Herkunftsland ab einer Mindeststrafe von drei Jahren bindend vorschreibt.
Die repressiven Maßnahmen der Verfolgungsbehörden sind von der Berichterstattung zu dieser Zeit nicht zu trennen, die in den Kurden ein erstrangiges Feindbild ausgemacht hatte.
So reicht die in der Öffentlichkeit kolportierte Verantwortung für Strafdelikte weit über die tatsächlichen Ermittlungen hinaus, während sie andererseits Ermittlungen erst anstiessen. „Den Kurden“ wurde unter anderem Drogenhandel, Menschenraub, illegale Schleppertätigkeit, Waffenschmuggel, Falschgeldproduktion und organisierter Sozialhilfebetrug unterstellt.
Der Konflikt ist zu diesem Zeitpunkt längst essentialisiert also ethnisiert, wie eine kurze Abfolge von Zitaten aus nur drei Nummern eines der grössten deutschen Wochenmagazine – FOCUS – zu dieser Zeit belegt: „kurdische Terroristen“ (26/93), „Kurdenterror“ (46/93), „extremistische Kurden“ (26/93), „kurdische Extremisten“ (46/93), „verheerende kurdische Krawalle“ (26/93), „bewaffnete Männer aus Kurdistan“ (ibid), , bzw.: „kurdischer Schatten“ (35/93), „das Kurdenproblem“ (ibid) oder „die Kurdenfrage“ (ibid). Wozu die bewaffneten Männer aus Kurdistan noch alles fähig sind? Fragen wir den Leiter eines Hamburger Jugendheims: „Heimleiter Hartmut Groß weiß, daß die jungen Kurden täglich mit dem Taxi zur „Arbeit“ am Hauptbahnhof fahren und dort bis Mitternacht Heroin verkaufen. „Wir können es nicht verhindern“ klagt Groß. „Unsere beiden Erzieherinnen sind völlig überfordert. Sie müssen sich um 65 Kinder kümmern, darunter ELF KURDEN.“ (Focus/41/94) Und auch in anderen Städten sieht es nicht besser aus: „Am Montag vergangener Woche verhaftete die frankfurter Polizei den PKK-Aktivisten Yasar B. vor seiner Wohnung im Gallusviertel. Der anerkannte Asylant, wegen mehrerer Delikte vorbestraft, hatte 200 Gramm Heroin in seine Taschen gestopft. Als die Polizei zugriff, wollte der Sozialhilfeempfänger gerade in seinen BMW 735i steigen.“ Höchste Zeit zu handeln, empfand auch die sozialdemokratische Fraktion im Deutschen Bundestag, deren Abgeordneter Freimuth Duve während einer aktuellen Stunde des Parlamentes betreffend „Anschläge terroristischer Kurdenorganisationen auf türkische Einrichtungen in Deutschland und die deutsch-türkischen Beziehungen“, erklärte:“Ich weiß persönlich, wieviele Türken kurdischer Herkunft und kurdischer Kultur physische Angst haben vor der brutalen Bedrohung durch die PKK und der Komerzialisierung ihres Drucks mit Drogen und anderen Dingen, wobei sie junge Menschen, Kinder unter Druck setzen und auch bereit sind Kinder umzubringen. Dies ist eine tödliche Bedrohung für unsere Städte.” (Hervorhebung d. A./ 10.11.93, BT Drucksache 12/6728)
Es zeigt sich zweierlei: Erstens, was auf der Hand liegt, dass in Deutschland nach wie vor nicht von Integration die Rede sein kann. Der „anerkannte ASYLANT“ – eine verrückte Konstruktion – treibt das Gemüt der Deutschen um, wenn er als Sozialhilfeempfänger im BMW durch ihre Träume rauscht. (Ist Ihnen der manische Bezug zu Autos aufgefallen? Es wäre interessant zu untersuchen, ob der phallisch besetzte Fetisch BMW im Feindbild Kurden eine ähnliche Rolle spielt wie die unterstellte Triebhaftigkeit, im klassisch rassistischen und antisemitischen Stereotyp.) Genannt wird einer – Yasar B. – , gemeint sind alle und das heißt alle Asylanten (also Flüchtlinge), alle Schmarotzer (also Sozialhilfeempfänger) und alle Kurden. Weshalb zweitens festzustellen bleibt, dass Ethnisierung und Essentialisierung, also die Festschreibung von Individuen auf vermeintlich kollektive Merkmale, mit der erlebten Repression von Aussen einhergeht, ja von Repression mitunter nicht mehr zu trennen ist.
So läßt sich anhand der Berichterstattung deutscher Medien über die Kurden mühelos verfolgen, wie die Gruppe der Kurden erfunden, markiert und verfestigt wurde, wie „die Kurden“ zu einer scheinbar statischen und homogenen Gruppe transformierten, indem ihnen festumrissene Eigenschaften, eine konsistente, geteilte Geschichte und gemeinsame politische Interessen zugeschrieben wurden. Und zwar in einer Dichte, die alle Versuche kurdischer Nationalisten übertreffen dürfte, Gemeinschaft unter der versprengten und heterogenen kurdischen Exilgemeinde zu stiften. Es wurde vielleicht niemals so viel und derart ausführlich über die Geschichte der Kurden geschrieben, über ihre ethnische Zusammensetzung und ihr politisches Schicksal, wie zu den Zeiten ihrer höchsten Diffamierung. Wissen, das vormals ethnologischem oder geschichtswissenschaftlichem Fachpublikum, Auslandsjournalisten und politischen Solidaritätsgruppen vorbehalten war, wurde zum Allgemeingut. In den Fachzeitschriften der Verfolgungsbehörden wie „Polizei heute“ oder „Hessische Polizeirundschau“ und den Jahresberichten der Verfassungsschutzämter finden sich regelrechte Ethnographien über die Kurden, die Medäer und das alte Zweistromland. Der kurdische Nationalismus, der wie jeder andere auch um einen Ursprungsmythos bemüht ist, findet hier seine begeistertsten Anhänger.
Ein Phänomen zugleich, das Kurden bekannt vorkommen dürfte. In den kurdischen Siedlungsgebieten des Nahen-Ostens waren es vor allem jene Nationalstaaten, die der europäische Kolonialismus in der Region zurückließ, die genau wußten, wer diese Kurden sind, die sie alle verfolgen, nämlich: Agenten des Zionismus, des Irans, der USA, Feudalisten und Banditen im Irak, Seperatisten und Terroristen in der Türkei und im Iran. Die Repression von Aussen verleiht der Essentialisierung ALS Kurden damit eine Konsistenz, der man sich nicht entziehen kann. Die Frage, ob man sich für einen Kurden hält oder nicht, ist längst keine Frage persönlicher Anschauung mehr, wenn man als Kurde verfolgt wird und es keine Rolle spielt, ob man sich selbst eher als Arbeiter, Bauer, Intellektueller, als Freund von Tieren oder der Musik oder als Deutscher bezeichnen würde. Kurde zu sein ist ein Faktum, wenn man als Kurde behandelt wird, ob man es will oder nicht.
Ich hebe diesen Aspekt hervor, nicht weil ich Kurden ihr „Kurdisch-Sein“ absprechen möchte, noch nationale Erwägungen in Abrede stellen will. Zweifelsohne legt die Geschichte der Verfolgung von Kurden, was auch immer die jeweiligen Verfolger in den Kurden sahen oder sehen, den Gedanken nahe, dass ein eigenes Staatswesen dieses drängendste Problem wenigstens lösen könnte. Ich betone diesen Aspekt deshalb, weil die Rückbindung von Menschen an ihre vermeintliche Heimat, ihre Ethnisierung, Konjunktur hat in Europa und allemal in der Flüchtlingspolitik. Also dort, wo Volksgruppenrechte nichts zu suchen haben, sondern individuelle Rechte zu gelten haben.
Im Zuge der Vereinheitlichung des europäischen Asylrechts, sind die Mitgliedsstaaten der EU dabei, sich von den Grundsätzen der Genfer Flüchtlings Konvention (GFK) zu verabschieden. Diese etablierte, nach der Erfahrung von zwölf Jahren deutsch-völkischer Raumpolitik und angesichts der Unfähigkeit des Völkerbundes, mit dem einzigen ihm verbleibenden Mittel – dem Volksgruppenrecht – Flüchtlinge aus dem deutschen Machtbereich zu schützen, den international gültigen Anspruch auf individuellen rechtlichen Schutz als Flüchtling. Ein letztlich widersprüchliches Konstrukt, in dem sich Nationalstaaten zum Schutze von Flüchtlingen verpflichteten, im Zweifelsfall gegen ihre eigenen nationalen Interessen zu handeln.
In Euro-Deutschland ist genau dieses Konstrukt spätestens seit dem Kosovo-Krieg über diesen Widerspruch hin ad absurdum geführt worden. An die Stelle des Schutzes einzelner ist die Vorortversorgung der Volksgruppe getreten. Anstatt, wie die GFK es fordert, Flüchtlinge entweder anzuerkennen und zu integrieren oder sie – wenn abgelehnt – auszukehren, werden jetzt Flüchtlinge nur solange in politisch entschiedenen Kontingenten geduldet, bis ihre Herkunftsregion zur Heimat zurechtgestutzt wurde. Eine Politik, die im Begriff des „anerkannten Asylanten“ schon antizipiert wurde. Die Kosovo-Albaner waren die ersten, die politisch gewollten, kontingentierten Schutz erhielten – solange, bis die NATO ihnen eine „Heimat“ schuf. Sie werden sicherlich nicht die letzten gewesen sein.
Seit 1991 häufen sich Wiederrufsverfahren gegen Flüchtlinge aus dem kurdischen Nordirak, denen zuvor anerkannter Schutz zugesprochen wurde. Ihnen wird nun die seit 1991 de facto bestehende kurdische Selbstverwaltung, vor deren Unsicherheit sie größtenteils geflohen sind, zum Verhängnis. Bereits 1998 ist die ungeschützte und instabile Region erstmals zur „sicheren Fluchtalternative“ erklärt worden. Eine Definition, die zugleich auf ein sich durchsetzendes Selbstverständnis traf, dem zufolge Menschen am besten dort aufgehoben seien, wo sie qua Geburt oder ethnischer Zugehörigkeit herstammen. In ganz Europa sind in Folge die Anerkennungsquoten abrupt gesunken: In Deutschland von über 90% auf knapp über 20% in 1998, in Holland von 71% auf 4,1% in 1999. Sollten Sie oder ein Bekannter von Ihnen heute in Europa einen Asylantrag stellen, dann sollten Sie tunlichst vermeiden, zu erwähnen, dass sie Kurde sind. Sagen Sie einfach, Sie kämen aus Baghdad oder besser noch, weil weiter weg, aus Basra.
Was also sind die Kurden, wenn man in Deutschland und obendrein vor dem Hintergrund der Flüchtlingspolitik von ihnen spricht? Arbeitsmigranten, Flüchtlinge, politisch Verfolgte – hier wie dort -, rassistisch diskriminierte, von Sozial- und Ausländerbehörden kaltgestellte Menschen, denen Bürgerrechte und Teilhabe am gesellschaftlich geschöpften Reichtum verwehrt wird, die immer Kurden bleiben sollen, mit jenem schlechten Dünkel, der den Kurden anhaftet. – Genau so wie andere auch.
Lassen Sie mich, da wir uns heute im Völkerkundemuseum treffen, mit einem Zitat des hochverehrten Stanley Diamond enden, der vor seinem Tode der ethnologischen Wissenschaft, die von den Völkern handelt, einen Ratschlag mitgab, der auch für politische Aktivisten Gültigkeit hat. „Sie“, bescheinigte er der Ethnologie – und er war selbst ein Vertreter dieser Disziplin-, „wird entweder einen Partisanin der Menschen sein,“ – und nicht der Völker – „die sie studiert hat und dabei helfen, eine Gesellschaft zu errichten, die den menschlichen Bedürfnissen entspricht oder sie wird gar nichts sein“ Für seine Wissenschaft, die in der nachkolonialen Zeit in jener Bedeutungslosigkeit versunken ist, die ihr gerechterweise gebührt, kam sein Rat zu spät. Nicht für die politische Aktion.
1 Zülch in: Kurdistan und die Kurden, Hrg. Gérard Chaliand, GfbV, Göttingen 1984, S.12
2 Jemal Nebez: „Kurdische Zugehörigkeit: Wer ist Kurde? Was bedeutet Kurde sein? Ein Beitrag zur Erforschung der Identität eines aufgeteilten staatenlosen Volkes. Vortrag – gehalten am 27.12.1985 in Kopenhagen für die kurdischen Flüchtlinge in Dänemark – im Rahmen eines Seminars über die Kurdenproblematik.“